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Stromvergleich 2025 – günstige Stromanbieter finden und sparen

Stromvergleich: Was wichtig ist
  • Schon am 31. Dezember 2023 lief die Strompreisbremse aus. Sie wurde aufgrund hoher Energiekosten eingefügt und begrenzte 90 Prozent des erwarteten Verbrauchs mit 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
  • Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wechselten daher zu Beginn des Jahres 2024 ihren Stromtarif.
  • Seither ist der Strompreis einiger Anbieter weiter gesunken, sodass Sie im Dezember 2024 Strom bereits ab rund 25 Cent pro Kilowattstunde erhalten (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de).
  • In Deutschland konkurrieren weiterhin standortabhängig hunderte Anbieter um Neukundinnen sowie Neukunden und werben mit attraktiven Boni und Preisen. Ökostrom- und Klimaschutztarife sind dabei oft nicht teurer als Strom aus herkömmlichen Quellen.
  • Durch einen Tarifvergleich und dem anschließenden Wechsel zu einem günstigeren Anbieter können Sie jährlich bis zu 850 Euro an Stromkosten sparen.
  • Gesetze stellen sicher, dass es bei einem Wechsel keine Versorgungslücke gibt.

Für den kostenlosen und unverbindlichen Stromvergleich benötigen Sie nur wenige Sekunden. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Haushaltsgröße in den Stromrechner ein und filtern Sie die Ergebnisse nach Ihren individuellen Wünschen. Bei Bedarf können Sie über Tarifcheck.de ohne Mehrkosten einen neuen Stromanbieter beauftragen.

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So funktioniert der kostenfreie, unverbindliche Stromvergleich

Mit dem Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de ermitteln Sie in wenigen Sekunden vor Ort verfügbare Stromtarife zu günstigen Konditionen. So funktioniert's:

  1. Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben.
  2. Ergebnisse auf Wunsch filtern, zum Beispiel nach Ökostrom.
  3. Günstigen Tarif finden und direkt Wechsel beantragen.

Der Strom-Vergleich liefert Ihnen umgehend, unverbindlich und kostenfrei passende Ergebnisse. Durch den Antrag auf einen Anbieterwechsel entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Auch Gewerbekunden werden im Stromrechner berücksichtigt. Nutzen Sie einfach die Filterfunktion, um beim Vergleich der Stromanbieter passende Voreinstellungen vorzunehmen. Mit dem Stromvergleich können Sie im Idealfall bis zu 850 Euro im Jahr sparen und einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Stromlieferanten entgehen.


Einige Anbieter im Überblick

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Diese Vorteile bietet ein Stromtarif-Vergleich

Auch wenn der Strompreis in der Regel schwankt, sind die Strompreise für Neukundinnen und Neukunden im Vergleich zum Jahr 2023 stark gesunken. Im Dezember 2024 waren Stromtarife bereits ab rund 25 Cent pro Kilowattstunde erhältlich (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de).

Zusätzlich gewähren einige Anbieter Bonustarife zu attraktiven Konditionen und Neukundenboni mit zusätzlicher Ersparnis. Daraus ergibt sich für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sparpotenzial von bis zu 850 Euro jährlich. Daher ist ein Stromvergleich fast immer sinnvoll. Einen Wechsel des Stromanbieters nehmen Sie also dann vor, wenn Sie einen günstigen Stromtarif nach Ihren Vorstellungen finden.

In Deutschland sind über 1.000 Stromanbieter tätig. Dabei haben Sie laut Monitoringbericht 2024 der Bundesnetzagentur je nach Standort die Wahl zwischen durchschnittlich 129 Stromversorgern und Ökostromversorgern mit den verschiedensten Angeboten. Der Stromvergleich ermöglicht Ihnen einen transparenten Überblick darüber, ob Ihr derzeitiger Tarif günstig ist oder ob Sie eine zu hohe Prämie zahlen.


Worauf ist beim Vergleich der Stromanbieter zu achten?

Damit Sie in einen passenden Tarif wechseln, sind beim Stromvergleich einige Kriterien zu beachten. Die Gesamtkosten sollen schließlich dauerhaft niedrig bleiben. Dafür ist nicht nur der monatliche Abschlag entscheidend, sondern auch weitere Vertragsdetails. Zu diesen gehören unter anderem diese Punkte:

  • Art des Stromtarifs: Die verschiedenen Tarifarten bieten je nach Nutzung unterschiedliche Vorteile. Befinden Sie sich in der Grundversorgung können Sie jederzeit den Anbieter wechseln. Tarife freier Lieferanten bieten häufig eine Preisgarantie zur Vermeidung von Strompreiserhöhungen oder kommen mitunter ohne Grundgebühr aus. Welcher Stromtarif zu Ihnen passt, hängt von der Nutzung und dem Jahresverbrauch ab.
  • Mindestvertragslaufzeit: Die Laufzeit beträgt mitunter bis zu 24 Monate. In diesem Zeitraum können Sie nicht regulär kündigen. Zusätzlich gelten etwaige Strompreisgarantien meist nur für ein Vertragsjahr, sodass im zweiten Jahr Erhöhungen anstehen können. Idealerweise wählen Sie daher einen Tarif mit einer Vertragsbindung von maximal 12 Monaten.
  • Preisgarantie: Einige Tarife enthalten eine Strompreisbindung. Diese garantiert den vertraglichen Strompreis für eine vereinbarte Dauer – unabhängig von den Entwicklungen am Strommarkt. Die Preisgarantie sollte für die gesamte Erstvertragslaufzeit gelten und alle relevanten Kostenfaktoren wie Umlagen, Abgaben und Steuern umfassen.
  • Auszahlung von Boni: Ob Sofortbonus, Neukundenbonus oder Cashbonus – achten Sie auf den Zeitpunkt der Auszahlung. Diese sollte vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Andernfalls binden Sie sich womöglich länger als gewollt an einen Stromanbieter und müssen nach Ende der Vertragslaufzeit mit höheren Preisen rechnen.
Rechenbeispiel für den günstigsten Strompreis im Stromvergleich
Haushalt Gesamtpreis Arbeitspreis Grundpreis
1 Person 22,12 ct/kWh 15,00 ct/kWh 7,45 € mtl.
2 Personen 20,15 ct/kWh 17,24 ct/kWh 7,49 € mtl.
3 Personen 19,25 ct/kWh 18,12 ct/kWh 7,49 € mtl.
4 Personen 18,23 ct/kWh 17,78 ct/kW 7,49 € mtl.

Quelle: CHECK24.de; Beispielberechnung für 12359 Berlin, Stand: 2. Dezember 2024

Sofortbonus und weitere Boni im Vergleich der Stromtarife

Stromanbieter werben mit verschiedenen Boni und Prämien um die Gunst der Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Regelfall handelt es sich dabei um Neukunden- und Sofortboni, die häufig gemeinsam gewährt werden.

Ein Neukundenbonus wird Ihnen dann gezahlt, wenn Sie bislang noch keinen Vertrag bei dem jeweiligen Anbieter hatten, zumindest nicht innerhalb der letzten sechs Monate. Es handelt sich dabei um einen Rabatt auf die Jahresabrechnung. Sie erhalten den Bonus also nicht sofort, sondern erst mit der letzten Stromrechnung.

Der Sofortbonus hingegen wird Ihnen zumeist zeitnah gewährt. Häufig erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Wochen ab Lieferbeginn. Je nach Stromlieferant erhalten Sie auch diesen Bonus nur dann, wenn Sie zuvor keinen Vertrag mit dem Anbieter hatten.

Mithilfe des Vergleichsrechners auf Tarifcheck.de können Sie gezielt Tarife mit Boni vergleichen oder Bonustarife aus dem Stromvergleich ausklammern.

Preisgarantie und Preisfixierung

Eine Preisgarantie schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Strompreiserhöhungen innerhalb der Erstvertragslaufzeit und gilt im Regelfall für 12 Monate. Die Laufzeit der Preisbindung muss also nicht der Mindestvertragsdauer entsprechen. Im Idealfall sollte die Strompreisgarantie Ihres Tarifs die Vertragslaufzeit abdecken und alle relevanten Kosten wie Arbeitspreis, Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern abdecken.

Werden nicht alle Kostenpunkte berücksichtigt, handelt es sich nicht um eine Preisgarantie, sondern um eine Preisfixierung. Diese garantiert lediglich einen festen Preis für einzelne Kostenbestandteile. Steuererhöhungen, gestiegene Umlagen und Netzentgelte kann der Stromanbieter also trotz Fixierung an die Kundinnen und Kunden weitergeben.

Trotz des üblicherweise höheren Abschlags können Stromtarife mit Preisgarantie daher langfristig günstiger sein als Verträge mit einer Preisfixierung oder ohne entsprechende Kostenvereinbarung.


Arten von Stromtarifen im Vergleich

Möchten Sie einen passenden Stromtarif finden, sind nicht nur der Wohnort und Ihr persönlicher Stromverbrauch wichtige Kriterien. Auch die Art des Tarifs entscheidet über die Leistungen und Konditionen Ihres Stromvertrags.

Grundversorgungstarife

Wenn Sie sich nicht aktiv um einen Stromanbieter bemühen, wird Ihr Haushalt automatisch dem örtlichen Grundversorger zugeordnet. Sie haben dann einen Grundversorgungstarif. Bei dem Grundversorger handelt es sich um den Netzanbieter, der vor Ort die meisten Haushalte mit Strom beliefert.

2022 lag der durchschnittliche Preis der Grundtarife erstmals unter dem Niveau anderer Verträge. Dennoch ist die Grundversorgung nicht immer die günstigste Option. Ein Stromvergleich lohnt also. Grundversorgungstarife sind grundsätzlich jederzeit innerhalb von zwei Wochen kündbar.

Doch Vorsicht: Der Grundversorger bietet auch Lieferverträge außerhalb der Grundversorgung an. Haben Sie einen derartigen Vertrag, gelten andere Kündigungsfristen.

Stromtarife mit Mehr- oder Minderverbrauchsaufschlag

Derartige Stromtarife sind nur sinnvoll, wenn Sie Ihren Stromverbrauch genau kalkulieren können, andernfalls müssen Sie mit Mehrkosten rechnen.

Der Grund: Bei diesem Tarif werden Ober- und Untergrenzen für die Menge des verbrauchten Stroms festgelegt. Liegen Sie außerhalb dieser Mehr- oder Minderverbrauchsgrenzen, werden Preisaufschläge fällig und die Prämien steigen.

Einen Überblick über den Stromverbrauch der letzten 12 Monate finden Sie in Ihrer Jahresabrechnung.

Durchschnittlicher Stromverbrauch nach Haushaltsgröße

1 Person 1.500 kWh
1 Person 2.500 kWh
1 Person 3.500 kWh
1 Person 4.250 kWh
Quelle: Tarifcheck.de

kWh-Pakettarife

Bei diesen Pakettarifen kaufen Sie innerhalb eines genau festgelegten Zeitraums eine bestimmte Menge an Kilowattstunden Strom. Daher lohnt sich auch dieser Stromtarif nur für Stromkundinnen und Stromkunden, die Ihren Stromverbrauch genau einschätzen können:

  • Verbrauchen Sie weniger Strom als das Strompaket hergibt, bekommen Sie kein Geld zurückerstattet.
  • Verbrauchen Sie mehr, wird für den Extra-Strom ein hoher Preis berechnet.

Kalkulieren Sie nicht exakt, zahlen Sie also in beiden Fällen zu viel für Ihren Strom.

Richtwerte für den Verbrauch von Haushaltsgeräten

Verbrauch von Haushaltsgeräten Licht 50 Wh
Verbrauch von Haushaltsgeräten Kühlen / Gefrieren 120 / 150 Wh
Verbrauch von Haushaltsgeräten TV / Audio 150 Wh
Verbrauch von Haushaltsgeräten Warmes Wasser 1.500 Wh
Verbrauch von Haushaltsgeräten Waschen / Trocknen 2.300 / 3.000 Wh
Verbrauch von Haushaltsgeräten Kochen / Herd 4.000 Wh
Quelle: Tarifcheck.de

Ökostromtarife versus Klimaschutztarife

Möchten Sie CO2 einsparen, können Ökostromtarife eine geeignete Wahl sein. Hierbei wird der Strom durch erneuerbare Energien von Sonne, Wind oder Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen. Achten Sie dazu im Stromvergleich auf Gütesiegel wie das Grüner-Strom-Label, das OK-power-Siegel, die Ökostrom-Zertifizierung Standard EE01 oder Standard EE02 vom TÜV Süd sowie die Ökostrom-Zertifizierung durch den TÜV Süd.

Übrigens kann Ökostrom günstiger sein als herkömmlicher Strom. Im Jahr 2023 wurden bereits 54 Prozent der deutschen Haushalte mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert (Quelle Monitoringbericht 2024).

Nicht zu verwechseln mit Ökostromtarifen sind Klimaschutztarife. Diese beliefern Sie mit Strom aus herkömmlichen Quellen, wobei der Anbieter als Ausgleich für den CO2-Ausstoß in Umweltprojekte investiert. Die Prämien sind dabei nicht notwendigerweise teurer.

Online-Stromtarife

Auf dem Strommarkt gibt es immer mehr Online-Verträge, die vollkommen digital abgewickelt werden. Dazu gehören etwa die Anmeldung, Stromzählermeldungen und auch Ihre Rechnungen erhalten Sie per E-Mail. Zur Begleichung verlangt der Lieferant für gewöhnlich eine Einzugsermächtigung.

Durch den geringeren Personalaufwand können die Stromversorger ihre Online-Tarife in der Regel günstiger anbieten als herkömmliche Verträge. Mitunter bieten sie geringere Service-Leistungen als vergleichbare Angebote. So beschränkt sich etwa die Kommunikation häufig auf E-Mails und Formulare.

Bei Online-Tarifen können Sie dabei zwischen verschiedenen, oben genannten Tarifarten wählen.

Weitere Stromtarife im Vergleich

Neben den genannten Tarifarten finden Sie mitunter weitere Varianten. Dazu zählen:

  • Stromverträge ohne Grundgebühr: Diese Tarife stellen Ihnen nur den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung, eine Grundgebühr zahlen Sie nicht. Der Preis pro Kilowattstunde liegt dabei höher als üblich. Aus diesem Grund lohnen sich derartige Angebote meist nur bei einem geringen Stromverbrauch – etwa zur Versorgung einer Gartenlaube.
  • Spezialtarife für E-Autos: Autostromverträge sind seit 2024 einheitlich geregelt. Auch ein separater Stromzähler ist nicht mehr in jedem Fall erforderlich. Ladestationen zählen als Großverbraucher. Daher können Sie durch ein reduziertes Netzentgelt von weiteren Ersparnissen profitieren.
  • Tarife für Heizstrom: Heizen Sie mit einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung, können Sie Ihre Stromkosten mit Spezialtarifen zusätzlich reduzieren. Diese sind mitunter günstiger als herkömmliche Tarife. Dabei können Sie für Ihren Heizstrom einen anderen Anbieter wählen als für Ihren Haushaltsstrom. Dann benötigen Sie lediglich zwei Stromzähler.

Beim Stromvergleich auf Kündigungsfrist achten

Damit der Anbieterwechsel reibungslos verläuft, ist es wichtig, den derzeitigen Stromtarif rechtzeitig zu kündigen. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich dabei je nach Anbieter und Tarifart:

Einen Grundversorgungsvertrag können Sie jederzeit innerhalb von zwei Wochen kündigen.

Haben Sie mit dem Grundversorger einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung oder einen regulären Vertrag mit einem anderen Stromanbieter, gibt es Unterschiede zwischen Verträgen, die vor und nach dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind. Bei allen Verträgen beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrags maximal zwei Jahre, oft auch nur ein Jahr. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie ein reguläres Kündigungsrecht.

Vertragsschluss vor dem 1. März 2022:

  • Die Kündigungsfrist beträgt maximal drei Monate zum Ende der Laufzeit.
  • Kündigen Sie nicht rechtzeitig, wird der Vertrag stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert.

Vertragsschluss nach dem 1. März 2022:

  • Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat zum Ende der Laufzeit.
  • Nach Verstreichen der Erstlaufzeit können Sie mit maximal einmonatiger Frist kündigen.

Mehr dazu finden Sie in den Tarifdetails Ihres Vertrags.

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung und Umzug

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Stromanbieter die Vertragsbedingungen einseitig ändert oder er Sie nach einem Umzug nicht mehr zu denselben Konditionen beliefern kann – das besagt § 41 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Wenn also Ihr Anbieter den Strompreis erhöht, können Sie innerhalb von maximal sechs Wochen fristlos kündigen. Nach der Preiserhöhung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, die Kündigung vorzunehmen.

Bei Lieferschwierigkeiten aufgrund Ihres Umzugs beläuft sich die Kündigungsfrist auf maximal sechs Wochen.

Mitunter lohnt sich ein Stromvergleich sogar bei einer Preissenkung, denn möglicherweise ist Ihr Anbieter nach wie vor teurer als günstigere Alternativen. Berufen Sie sich im Kündigungsschreiben auf die Preisanpassung und Ihr Sonderkündigungsrecht.

Damit Sie einen Beleg über die fristgerechte Kündigung haben, ist es ratsam, diese per Einschreiben zu versenden und einen Beleg aufzubewahren.

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