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- 100 % Versorgungssicherheit
- Bis zu 850,00 € im Jahr sparen
- ÖKO-Stromtarife verfügbar
Stromvergleich 2025 – günstige Stromanbieter finden und sparen
- Schon am 31. Dezember 2023 lief die Strompreisbremse aus. Sie wurde aufgrund hoher Energiekosten eingefügt und begrenzte 90 Prozent des erwarteten Verbrauchs mit 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
- Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wechselten daher zu Beginn des Jahres 2024 ihren Stromtarif.
- Seither ist der Strompreis einiger Anbieter weiter gesunken, sodass Sie im Dezember 2024 Strom bereits ab rund 25 Cent pro Kilowattstunde erhalten (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de).
- In Deutschland konkurrieren weiterhin standortabhängig hunderte Anbieter um Neukundinnen sowie Neukunden und werben mit attraktiven Boni und Preisen. Ökostrom- und Klimaschutztarife sind dabei oft nicht teurer als Strom aus herkömmlichen Quellen.
- Durch einen Tarifvergleich und dem anschließenden Wechsel zu einem günstigeren Anbieter können Sie jährlich bis zu 850 Euro an Stromkosten sparen.
- Gesetze stellen sicher, dass es bei einem Wechsel keine Versorgungslücke gibt.
Für den kostenlosen und unverbindlichen Stromvergleich benötigen Sie nur wenige Sekunden. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und Haushaltsgröße in den Stromrechner ein und filtern Sie die Ergebnisse nach Ihren individuellen Wünschen. Bei Bedarf können Sie über Tarifcheck.de ohne Mehrkosten einen neuen Stromanbieter beauftragen.
So funktioniert der kostenfreie, unverbindliche Stromvergleich
Mit dem Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de ermitteln Sie in wenigen Sekunden vor Ort verfügbare Stromtarife zu günstigen Konditionen. So funktioniert's:
- Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben.
- Ergebnisse auf Wunsch filtern, zum Beispiel nach Ökostrom.
- Günstigen Tarif finden und direkt Wechsel beantragen.
Der Strom-Vergleich liefert Ihnen umgehend, unverbindlich und kostenfrei passende Ergebnisse. Durch den Antrag auf einen Anbieterwechsel entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Auch Gewerbekunden werden im Stromrechner berücksichtigt. Nutzen Sie einfach die Filterfunktion, um beim Vergleich der Stromanbieter passende Voreinstellungen vorzunehmen. Mit dem Stromvergleich können Sie im Idealfall bis zu 850 Euro im Jahr sparen und einer Preiserhöhung Ihres bisherigen Stromlieferanten entgehen.
Mehr Anbieterwechsel laut Bundesnetzagentur
Laut Monitoringbericht 2024 der Bundesnetzagentur wechselten bereits im Jahr 2023 rund sechs Millionen Haushalte den Stromtarif. Dies stellt mit einer Wechselquote von 12 Prozent einen deutlichen Anstieg dar. Noch im Vorjahr führten ca. acht Prozent der Haushaltskunden einen Anbieterwechsel durch. Möchten auch Sie in einen günstigeren Tarif wechseln, ist ein Vergleich der Stromanbieter ratsam, um ein passendes Angebot zu finden.
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Diese Vorteile bietet ein Stromtarif-Vergleich
Auch wenn der Strompreis in der Regel schwankt, sind die Strompreise für Neukundinnen und Neukunden im Vergleich zum Jahr 2023 stark gesunken. Im Dezember 2024 waren Stromtarife bereits ab rund 25 Cent pro Kilowattstunde erhältlich (Quelle: Vergleichsrechner auf Tarifcheck.de).
Zusätzlich gewähren einige Anbieter Bonustarife zu attraktiven Konditionen und Neukundenboni mit zusätzlicher Ersparnis. Daraus ergibt sich für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein Sparpotenzial von bis zu 850 Euro jährlich. Daher ist ein Stromvergleich fast immer sinnvoll. Einen Wechsel des Stromanbieters nehmen Sie also dann vor, wenn Sie einen günstigen Stromtarif nach Ihren Vorstellungen finden.
In Deutschland sind über 1.000 Stromanbieter tätig. Dabei haben Sie laut Monitoringbericht 2024 der Bundesnetzagentur je nach Standort die Wahl zwischen durchschnittlich 129 Stromversorgern und Ökostromversorgern mit den verschiedensten Angeboten. Der Stromvergleich ermöglicht Ihnen einen transparenten Überblick darüber, ob Ihr derzeitiger Tarif günstig ist oder ob Sie eine zu hohe Prämie zahlen.
Keine Versorgungslücke beim Anbieterwechsel
Entscheiden Sie sich für Anbieterwechsel, brauchen Sie weder eine Versorgungslücke noch bürokratische Hürden zu befürchten. Das Gesetz sorgt mit § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dafür, dass Sie im Falle von Problemen beim Lieferantenwechsel über die Ersatzversorgung mit Strom beliefert werden.
Achten Sie jedoch auf die Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres derzeitigen Stromvertrags. In der Grundversorgung können Sie Ihren Vertrag jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Die Stromtarife freier Anbieter sind in der Regel an längere Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen gebunden. Bei Bedarf übernimmt der neue Stromlieferant dabei für Sie meist die formale Kündigung bei Ihrem alten Versorger.
Worauf ist beim Vergleich der Stromanbieter zu achten?
Damit Sie in einen passenden Tarif wechseln, sind beim Stromvergleich einige Kriterien zu beachten. Die Gesamtkosten sollen schließlich dauerhaft niedrig bleiben. Dafür ist nicht nur der monatliche Abschlag entscheidend, sondern auch weitere Vertragsdetails. Zu diesen gehören unter anderem diese Punkte:
- Art des Stromtarifs: Die verschiedenen Tarifarten bieten je nach Nutzung unterschiedliche Vorteile. Befinden Sie sich in der Grundversorgung können Sie jederzeit den Anbieter wechseln. Tarife freier Lieferanten bieten häufig eine Preisgarantie zur Vermeidung von Strompreiserhöhungen oder kommen mitunter ohne Grundgebühr aus. Welcher Stromtarif zu Ihnen passt, hängt von der Nutzung und dem Jahresverbrauch ab.
- Mindestvertragslaufzeit: Die Laufzeit beträgt mitunter bis zu 24 Monate. In diesem Zeitraum können Sie nicht regulär kündigen. Zusätzlich gelten etwaige Strompreisgarantien meist nur für ein Vertragsjahr, sodass im zweiten Jahr Erhöhungen anstehen können. Idealerweise wählen Sie daher einen Tarif mit einer Vertragsbindung von maximal 12 Monaten.
- Preisgarantie: Einige Tarife enthalten eine Strompreisbindung. Diese garantiert den vertraglichen Strompreis für eine vereinbarte Dauer – unabhängig von den Entwicklungen am Strommarkt. Die Preisgarantie sollte für die gesamte Erstvertragslaufzeit gelten und alle relevanten Kostenfaktoren wie Umlagen, Abgaben und Steuern umfassen.
- Auszahlung von Boni: Ob Sofortbonus, Neukundenbonus oder Cashbonus – achten Sie auf den Zeitpunkt der Auszahlung. Diese sollte vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Andernfalls binden Sie sich womöglich länger als gewollt an einen Stromanbieter und müssen nach Ende der Vertragslaufzeit mit höheren Preisen rechnen.
So berechnet sich der Strompreis
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Kostenbestandteilen zusammen. Dazu gehören neben dem Arbeitspreis und dem Grundpreis weitere Kosten:
- Arbeitspreis: Der Arbeitspreis bezeichnet den Betrag, den Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde bezahlen. Derzeit sind Tarife mit einem Arbeitspreis ab 15 Cent pro Kilowattstunde erhältlich (Stand: Dezember 2024).
- Grundpreis: Mit dem Grundpreis berechnet der Stromanbieter eine Gebühr für die Bereitstellung des Stromanschlusses, Stromzählermessungen und weitere Leistungen. Dieser Pauschalbetrag fällt ungeachtet Ihres Verbrauchs an.
- Weitere Preisbestandteile: Hierunter fallen Kosten, auf die der Versorger keinen direkten Einfluss hat. Dazu gehören etwa Netzentgelte, Steuern, Umlagen und verschiedene Abgaben, die an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden.
Haushalt | Gesamtpreis | Arbeitspreis | Grundpreis |
1 Person | 22,12 ct/kWh | 15,00 ct/kWh | 7,45 € mtl. |
2 Personen | 20,15 ct/kWh | 17,24 ct/kWh | 7,49 € mtl. |
3 Personen | 19,25 ct/kWh | 18,12 ct/kWh | 7,49 € mtl. |
4 Personen | 18,23 ct/kWh | 17,78 ct/kW | 7,49 € mtl. |
Quelle: CHECK24.de; Beispielberechnung für 12359 Berlin, Stand: 2. Dezember 2024
Sofortbonus und weitere Boni im Vergleich der Stromtarife
Stromanbieter werben mit verschiedenen Boni und Prämien um die Gunst der Verbraucherinnen und Verbraucher. Im Regelfall handelt es sich dabei um Neukunden- und Sofortboni, die häufig gemeinsam gewährt werden.
Ein Neukundenbonus wird Ihnen dann gezahlt, wenn Sie bislang noch keinen Vertrag bei dem jeweiligen Anbieter hatten, zumindest nicht innerhalb der letzten sechs Monate. Es handelt sich dabei um einen Rabatt auf die Jahresabrechnung. Sie erhalten den Bonus also nicht sofort, sondern erst mit der letzten Stromrechnung.
Der Sofortbonus hingegen wird Ihnen zumeist zeitnah gewährt. Häufig erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Wochen ab Lieferbeginn. Je nach Stromlieferant erhalten Sie auch diesen Bonus nur dann, wenn Sie zuvor keinen Vertrag mit dem Anbieter hatten.
Mithilfe des Vergleichsrechners auf Tarifcheck.de können Sie gezielt Tarife mit Boni vergleichen oder Bonustarife aus dem Stromvergleich ausklammern.
Preisgarantie und Preisfixierung
Eine Preisgarantie schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Strompreiserhöhungen innerhalb der Erstvertragslaufzeit und gilt im Regelfall für 12 Monate. Die Laufzeit der Preisbindung muss also nicht der Mindestvertragsdauer entsprechen. Im Idealfall sollte die Strompreisgarantie Ihres Tarifs die Vertragslaufzeit abdecken und alle relevanten Kosten wie Arbeitspreis, Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Steuern abdecken.
Werden nicht alle Kostenpunkte berücksichtigt, handelt es sich nicht um eine Preisgarantie, sondern um eine Preisfixierung. Diese garantiert lediglich einen festen Preis für einzelne Kostenbestandteile. Steuererhöhungen, gestiegene Umlagen und Netzentgelte kann der Stromanbieter also trotz Fixierung an die Kundinnen und Kunden weitergeben.
Trotz des üblicherweise höheren Abschlags können Stromtarife mit Preisgarantie daher langfristig günstiger sein als Verträge mit einer Preisfixierung oder ohne entsprechende Kostenvereinbarung.
Arten von Stromtarifen im Vergleich
Möchten Sie einen passenden Stromtarif finden, sind nicht nur der Wohnort und Ihr persönlicher Stromverbrauch wichtige Kriterien. Auch die Art des Tarifs entscheidet über die Leistungen und Konditionen Ihres Stromvertrags.
Grundversorgungstarife
Wenn Sie sich nicht aktiv um einen Stromanbieter bemühen, wird Ihr Haushalt automatisch dem örtlichen Grundversorger zugeordnet. Sie haben dann einen Grundversorgungstarif. Bei dem Grundversorger handelt es sich um den Netzanbieter, der vor Ort die meisten Haushalte mit Strom beliefert.
2022 lag der durchschnittliche Preis der Grundtarife erstmals unter dem Niveau anderer Verträge. Dennoch ist die Grundversorgung nicht immer die günstigste Option. Ein Stromvergleich lohnt also. Grundversorgungstarife sind grundsätzlich jederzeit innerhalb von zwei Wochen kündbar.
Doch Vorsicht: Der Grundversorger bietet auch Lieferverträge außerhalb der Grundversorgung an. Haben Sie einen derartigen Vertrag, gelten andere Kündigungsfristen.
Stromverträge von privaten Haushalten
Laut Monitoringbericht 2024 von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt verteilten sich die gerundeten Lieferantenanteile für Haushaltsstrom im Jahr 2023 wie folgt:
- Grundversorgung: 25 Prozent
- Sondervertrag mit dem Grundversorger: 38 Prozent
- Vertrag mit einem anderen Stromanbieter: 36 Prozent
- Anteil Ökostrom an allen Verträgen: 54 Prozent
Stromtarife mit Mehr- oder Minderverbrauchsaufschlag
Derartige Stromtarife sind nur sinnvoll, wenn Sie Ihren Stromverbrauch genau kalkulieren können, andernfalls müssen Sie mit Mehrkosten rechnen.
Der Grund: Bei diesem Tarif werden Ober- und Untergrenzen für die Menge des verbrauchten Stroms festgelegt. Liegen Sie außerhalb dieser Mehr- oder Minderverbrauchsgrenzen, werden Preisaufschläge fällig und die Prämien steigen.
Einen Überblick über den Stromverbrauch der letzten 12 Monate finden Sie in Ihrer Jahresabrechnung.
Durchschnittlicher Stromverbrauch nach Haushaltsgröße
kWh-Pakettarife
Bei diesen Pakettarifen kaufen Sie innerhalb eines genau festgelegten Zeitraums eine bestimmte Menge an Kilowattstunden Strom. Daher lohnt sich auch dieser Stromtarif nur für Stromkundinnen und Stromkunden, die Ihren Stromverbrauch genau einschätzen können:
- Verbrauchen Sie weniger Strom als das Strompaket hergibt, bekommen Sie kein Geld zurückerstattet.
- Verbrauchen Sie mehr, wird für den Extra-Strom ein hoher Preis berechnet.
Kalkulieren Sie nicht exakt, zahlen Sie also in beiden Fällen zu viel für Ihren Strom.
Richtwerte für den Verbrauch von Haushaltsgeräten
Watt x h/Tag x 365 Tage = jährlicher Stromverbrauch
Ökostromtarife versus Klimaschutztarife
Möchten Sie CO2 einsparen, können Ökostromtarife eine geeignete Wahl sein. Hierbei wird der Strom durch erneuerbare Energien von Sonne, Wind oder Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen. Achten Sie dazu im Stromvergleich auf Gütesiegel wie das Grüner-Strom-Label, das OK-power-Siegel, die Ökostrom-Zertifizierung Standard EE01 oder Standard EE02 vom TÜV Süd sowie die Ökostrom-Zertifizierung durch den TÜV Süd.
Übrigens kann Ökostrom günstiger sein als herkömmlicher Strom. Im Jahr 2023 wurden bereits 54 Prozent der deutschen Haushalte mit Strom aus erneuerbaren Energien beliefert (Quelle Monitoringbericht 2024).
Nicht zu verwechseln mit Ökostromtarifen sind Klimaschutztarife. Diese beliefern Sie mit Strom aus herkömmlichen Quellen, wobei der Anbieter als Ausgleich für den CO2-Ausstoß in Umweltprojekte investiert. Die Prämien sind dabei nicht notwendigerweise teurer.
Online-Stromtarife
Auf dem Strommarkt gibt es immer mehr Online-Verträge, die vollkommen digital abgewickelt werden. Dazu gehören etwa die Anmeldung, Stromzählermeldungen und auch Ihre Rechnungen erhalten Sie per E-Mail. Zur Begleichung verlangt der Lieferant für gewöhnlich eine Einzugsermächtigung.
Durch den geringeren Personalaufwand können die Stromversorger ihre Online-Tarife in der Regel günstiger anbieten als herkömmliche Verträge. Mitunter bieten sie geringere Service-Leistungen als vergleichbare Angebote. So beschränkt sich etwa die Kommunikation häufig auf E-Mails und Formulare.
Bei Online-Tarifen können Sie dabei zwischen verschiedenen, oben genannten Tarifarten wählen.
Weitere Stromtarife im Vergleich
Neben den genannten Tarifarten finden Sie mitunter weitere Varianten. Dazu zählen:
- Stromverträge ohne Grundgebühr: Diese Tarife stellen Ihnen nur den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung, eine Grundgebühr zahlen Sie nicht. Der Preis pro Kilowattstunde liegt dabei höher als üblich. Aus diesem Grund lohnen sich derartige Angebote meist nur bei einem geringen Stromverbrauch – etwa zur Versorgung einer Gartenlaube.
- Spezialtarife für E-Autos: Autostromverträge sind seit 2024 einheitlich geregelt. Auch ein separater Stromzähler ist nicht mehr in jedem Fall erforderlich. Ladestationen zählen als Großverbraucher. Daher können Sie durch ein reduziertes Netzentgelt von weiteren Ersparnissen profitieren.
- Tarife für Heizstrom: Heizen Sie mit einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung, können Sie Ihre Stromkosten mit Spezialtarifen zusätzlich reduzieren. Diese sind mitunter günstiger als herkömmliche Tarife. Dabei können Sie für Ihren Heizstrom einen anderen Anbieter wählen als für Ihren Haushaltsstrom. Dann benötigen Sie lediglich zwei Stromzähler.
Beim Stromvergleich auf Kündigungsfrist achten
Damit der Anbieterwechsel reibungslos verläuft, ist es wichtig, den derzeitigen Stromtarif rechtzeitig zu kündigen. Die Kündigungsfristen unterscheiden sich dabei je nach Anbieter und Tarifart:
Einen Grundversorgungsvertrag können Sie jederzeit innerhalb von zwei Wochen kündigen.
Haben Sie mit dem Grundversorger einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung oder einen regulären Vertrag mit einem anderen Stromanbieter, gibt es Unterschiede zwischen Verträgen, die vor und nach dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind. Bei allen Verträgen beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrags maximal zwei Jahre, oft auch nur ein Jahr. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie ein reguläres Kündigungsrecht.
Vertragsschluss vor dem 1. März 2022:
- Die Kündigungsfrist beträgt maximal drei Monate zum Ende der Laufzeit.
- Kündigen Sie nicht rechtzeitig, wird der Vertrag stillschweigend um weitere 12 Monate verlängert.
Vertragsschluss nach dem 1. März 2022:
- Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat zum Ende der Laufzeit.
- Nach Verstreichen der Erstlaufzeit können Sie mit maximal einmonatiger Frist kündigen.
Mehr dazu finden Sie in den Tarifdetails Ihres Vertrags.
Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung und Umzug
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn Ihr Stromanbieter die Vertragsbedingungen einseitig ändert oder er Sie nach einem Umzug nicht mehr zu denselben Konditionen beliefern kann – das besagt § 41 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Wenn also Ihr Anbieter den Strompreis erhöht, können Sie innerhalb von maximal sechs Wochen fristlos kündigen. Nach der Preiserhöhung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit, die Kündigung vorzunehmen.
Bei Lieferschwierigkeiten aufgrund Ihres Umzugs beläuft sich die Kündigungsfrist auf maximal sechs Wochen.
Mitunter lohnt sich ein Stromvergleich sogar bei einer Preissenkung, denn möglicherweise ist Ihr Anbieter nach wie vor teurer als günstigere Alternativen. Berufen Sie sich im Kündigungsschreiben auf die Preisanpassung und Ihr Sonderkündigungsrecht.
Damit Sie einen Beleg über die fristgerechte Kündigung haben, ist es ratsam, diese per Einschreiben zu versenden und einen Beleg aufzubewahren.
Kostenlose Musterkündigungen zum Download
Mit unseren kostenlosen Vorlagen erstellen Sie Ihr Kündigungsschreiben in wenigen Minuten – einfach das Formular ausfüllen, ausdrucken und per Einschreiben verschicken.
FAQ – häufige Fragen zum Stromvergleich
1. Wie funktioniert der Stromvergleich bei Tarifcheck.de?
Der Stromvergleich ist kostenfrei und unverbindlich und listet Ihnen sekundenschnell passende Ergebnisse entsprechend Ihrer Angaben. Auf Wunsch können Sie über unsere Seite ohne Mehrkosten einen Vertrag mit dem Stromanbieter Ihrer Wahl abschließen.
Möchten Sie Ökostrom beziehen oder sind Sie Gewerbekunde, wird das bei dem Stromanbietervergleich berücksichtigt. Sie können zum Beispiel mit entsprechenden Voreinstellungen gezielt nach Tarifen mit einer bestimmten Mindestlaufzeit suchen.
2. Muss ich für einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter Gebühren zahlen?
Nein, der Wechsel ist kostenfrei. Es ist nicht zulässig, dafür Gebühren zu erheben.
3. Muss ich bei einem Wechsel mit einer Unterbrechung der Stromversorgung rechnen?
Nein. Der Übergang geht nahtlos vonstatten, so dass Sie zu allen Zeiten mit Energie versorgt werden. Laut gesetzlichen Bestimmungen darf es keine Versorgungsunterbrechung geben.
4. Übernimmt mein neuer Anbieter die Kündigung bei meinem alten Stromversorger?
Viele Unternehmen bieten an, die Kündigung in Ihrem Namen zu übernehmen – wenn Sie ihm eine entsprechende Vollmacht geben. Dadurch fallen keine weiteren Gebühren an. Vorab sollten Sie jedoch überprüfen, ob Sie derzeit ein reguläres Kündigungsrecht haben.
Sie müssen Ihrem neuen Anbieter dann gegebenenfalls die Stromzählernummer, den Verbrauch des vergangenen Jahres und Ihre Kundennummer bei dem alten Stromanbieter mitteilen – all diese Daten befinden sich auf Ihrer Stromrechnung.
Möchten Sie nach einem Stromvergleich allerdings von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch oder ist die Zeit knapp bemessen, dann empfiehlt es sich, den Vertrag selber zu kündigen.
5. Wann ist der beste Zeitpunkt für den Stromvergleich?
Ein Stromvergleich lohnt sich immer. Der Vergleich ist kostenlos und zeigt Ihnen das Sparpotenzial auf. Den Stromanbieter wechseln müssen Sie schließlich nur, wenn es sich für Sie rentiert.
6. Wechsel in der Mietwohnung – kann ich einen anderen Stromanbieter haben als mein Vermieter?
Ja, Sie können einen eigenen Vertrag abschließen, vorausgesetzt, Sie haben für Ihre Wohnung einen eigenen Stromzähler.
7. Wo befindet sich der Stromzähler?
Befindet sich der Stromzähler nicht direkt in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus, dann ist er bei Mehrfamilienhäusern meist im Treppenhaus oder Keller installiert. Sie können auch den Hauswart oder die Hausverwaltung fragen, wo er sich genau befindet.
8. Was genau ist die Zählernummer?
Jeder Stromzähler hat eine Zählernummer. Diese identifiziert den Stromanschluss gegenüber dem Energielieferanten. Die Zählernummer befindet sich meist in der Nähe des Barcodes. Auch auf der Stromrechnung wird sie angegeben.
9. Wie kann ich meinen Stromverbrauch senken?
Experten gehen davon aus, dass private Haushalte ihren Verbrauch jährlich um 1.000 Kilowattstunden senken können, ohne dabei an Komfort einzubüßen.
Abgeschaltete Geräte verbrauchen beispielsweise Strom – einzelne Spielekonsolen sogar bis zu 13 Watt pro Stunde. Trennen Sie Geräte, die Sie gerade nicht nutzen vom Stromnetz, lohnt sich das langfristig. Auch das Vermeiden der Standby-Funktion von Fernseher, PC & Co. hilft mühelos beim Sparen.
Sinnvoll ist es zudem, Wasser im Wasserkocher (rund 2.000 Wh) und nicht auf dem Herd (etwa 4.000 Wh) zu erhitzen, das geht schneller und benötigt nur halb so viel Energie.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten – beispielsweise, sich beim Neukauf eines Elektrogeräts für eine teurere Variante mit den Energieeffienzlabels A oder B zu entscheiden (vor März 2021 waren es Energieeffizienzklassen A+++ bis A+), denn auf Dauer kann sich der Preis durch einen geringeren Energieverbrauch rentieren.
Mehr erfahren Sie in diesem Beitrag: So können Sie Strom sparen.
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